Steuerersparnis
Nutzen Sie jetzt den 2-fachen Steuerbonus für Ihren Garten!
Bei der Umsetzung Ihrer Gartenideen unterstützt Sie jetzt außerdem der 2-fache Steuerbonus für Ihren Garten. Im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen wie z.B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, jetzt auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen zu denen z.B. die Gartenpflege gehört, seit dem Jahr 2009 steuermindernd berücksichtigt werden.
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen- wie z.B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen- sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden.
Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Diese Arbeiten können aktuell mit 20 % von maximal 6.000,00 Euro- also 1200,00 Euro steuerlich in Ansatz gebracht werden ( § 35a Abs. 2 Satz 2 EstG).
Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen –zu denen z.B. die Gartenpflege gehört, seit dem Jahr 2009 mit 20% von maximal 20.000,00 Euro (= 4.000,00 Euro) steuermindernd berücksichtigt werden ( § 35a Abs. 2 Satz 1 EstG).